Meldeformular nach § 6 IfSG

1. Bitte füllen Sie die PDF "Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten nach § 6 IfSG (hier klicken)" aus.

 

2. Speichern Sie das ausgefüllte Formular auf Ihrem PC ab.

 

3. Laden Sie das ausgefüllte Formular anschließend über das Feld "Datei auswählen" hoch.

 

4. Klicken Sie auf "senden", um die Datei an uns zu übermitteln.

 

 

Alternativ können Sie ein handschriftlich ausgefülltes Formular einscannen, über "Datei auswählen" hochladen und mit "senden" an uns übermitteln.

Alle ausfüllbaren Felder des Meldeformulars nach §6 IfSG sind hier berücksichtigt. Nach dem Ausfüllen können Sie einfach auf Senden klicken und damit die Meldung an das Gesundheitsamt datensicher übermitteln.

Sie erhalten nach dem Absenden eine Zusammenfassung Ihrer Angaben als PDF zum Abspeichern. 

Meldung

Nur bei klinischer Diagnose oder Tod meldepflichtig.

 

Wenn Sie den Verdacht einer Clostridioides-difficile-Infektion dennoch melden möchten, füllen Sie die weiteren Angaben aus und drücken Sie anschließend auf "senden".

Nur bei klinischer Diagnose oder Tod meldepflichtig.

 

Wenn Sie den Verdacht einer Masernfolgeerkrankung dennoch melden möchten, füllen Sie die weiteren Angaben aus und drücken Sie anschließend auf "senden".

Nur bei klinischer Diagnose oder Tod meldepflichtig.

 

Wenn Sie den Verdacht einer Tuberkulose dennoch melden möchten, füllen Sie die weiteren Angaben aus und drücken Sie anschließend auf "senden".

Tollwutexposition

 

Namentlich zu melden, ist die die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers.

Lebensmittelvergiftung/ akute Gastroenteritis

 

Verdacht und Erkrankung meldepflichtig.

Zoonotische Influenza

 

 

1. Bitte füllen Sie den gesonderten Meldebogen (hier klicken) aus.

 

2. Speichern Sie das ausgefüllte Formular auf Ihrem PC ab.

 

3. Laden Sie das ausgefüllte Dokument anschließend über das Feld "Datei auswählen" hoch.

 

 

Alternativ können Sie ein handschriftlich ausgefülltes Formular einscannen und über "Datei auswählen" hochladen.

Gesundheitliche Schädigung nach Impfung

 

Verdacht meldepflichtig. 

 

1. Bitte füllen Sie den gesonderten Meldebogen (hier klicken) aus.

 

2. Speichern Sie das ausgefüllte Formular auf Ihrem PC ab.

 

3. Laden Sie das ausgefüllte Dokument anschließend über das Feld "Datei auswählen" hoch.

 

 

Alternativ können Sie ein handschriftlich ausgefülltes Formular einscannen und über "Datei auswählen" hochladen.

Betroffene Person

Meldende Person

Meldeformular nach § 6 IfSG

Klinische Informationen 

Botulismus

Cholera

Clostridioides-difficile-Infektion, schwere Verlaufsform

Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)

Meldepflicht auch bei Hospitalisierung.

Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) / vCJK

 

Außer familär-hereditäre Formen.

Diphterie

Hämorrhagischs Fieber, viral

Hepatitis, akute virale

HUS (hämolytisch-urämisches Syndrom)

Keuchhusten (Pertussis)

Masern

Masernfolgeerkrankung

Erkrankung/Tod an einer subakuten sklerosierenden Panenzephalitis.

Meningokokken- Meningitis oder -Sepsis

Milzbrand

Mumps

Pest

Poliomyelitis

Röteln

Tollwut

Typhus abdominalis/Paratyphus

Tuberkulose

Erkrankung/Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch bei fehlendem bakt. Nachweis sowie Therapieabbruch/-verweigerung.

Windpocken

Lebensmittelvergiftung/ akute Gastroenteritis

Meldepflichtig bei:

- Personen mit Tätigkeit im Lebensmittelbereich

- 2 oder mehr Erkrankungen mit wahrscheinlichem epidemischen Zusammenhang.

bedrohliche übertragbare Krankheit

bedrohliche übertragbare Krankheit, die nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1-4 IfSG meldepflichtig ist.

Meldeformular nach § 6 IfSG

Epidemiologische Informationen

Kontaktdaten der Einrichtung/ des Unternehmens

Falls zutreffend, bitte auswählen:

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