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Einwilligungserklärung

Mietwagengenehmigung beantragen

Eine Liste der benötigten Unterlagen, sowie die Vordrucke der Eigenkapitalbescheinigung und der Vermögensübersicht erhalten Sie jeweils per Klick.

Art des Antrags

eines Gelegenheitsverkehrs nach dem  Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für

Bitte geben Sie die Anzahl der Fahrzeuge ein.

Bitte geben Sie hier nur die zusätzlichen Fahrzeuge an.

Angaben zum Unternehmen

Bitte geben Sie die vollständige Bezeichnung des Unternehmens an.

Bitte geben Sie die vollständige Bezeichnung des Unternehmens an.

Nachweis zum Betriebssitz bzw. Stellplatznachweis hochladen

Angaben zur Gültigkeit der Genehmigung

Bitte geben Sie die gewünschte Gültigkeit der Genehmigung an (maximal 5 Jahre). 

Angaben zur innehabenden Person

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG Belegart 0  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 GewO

Angaben zur Betriebsleitung

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG Belegart 0  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 GewO

Angaben zur Geschäftsführung

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG Belegart 0  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 GewO

Angaben zur Betriebsleitung

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG Belegart 0  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 GewO

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 1 des PBefG ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung und/oder Zusatzbescheinigung durch eine/n Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer, vereidigte/n Buchprüferin oder Buchprüfer, Steuerberaterin oder Steuerberater, einer oder einen Steuerbevollmächtigten, Fachanwältin oder Fachanwalt für Steuerrecht, eine Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts nachgewiesen. Ist das Unternehmen nach § 316 Absatz 1 des HGB von einer Abschlussprüferin oder einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers, die oder der den Jahresabschluss geprüft hat.  

Bei Unternehmen des Mietwagenverkehrs, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, ist eine von den vorgenannten Stellen bestätigte Vermögensübersicht vorzulegen.

 

Fahrzeug(e)

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Der Stichtag der Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

Der Stichtag der Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

Der Stichtag der Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

Der Stichtag der Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

Einwilligungserklärung

Mir ist bekannt, dass alle Anschaffungen und Verpflichtungen, die ich im Hinblick auf ein mit diesem Antrag angestrebtes Personenbeförderungsunternehmen bewirke, auf meine eigene Rechnung und Gefahr gehen. Ich kann in keinem Fall einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen an die Genehmigungsbehörde ableiten. Ich erteile den Strafverfolgungsbehörden, der Finanzverwaltung, dem Amtsgericht und den Sozialversicherungsträgern mein Einverständnis, an die Genehmigungsbehörde Auskünfte zu erteilen und Einsichtnahme in Akten zu gewähren, sofern diese zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind. Die mit dem Antrag erfragten personen- und betriebsbezogenen Daten werden gem. § 12 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in den jeweils gültigen Fassungen erhoben. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Antragsbearbeitung und im Falle der Genehmigungserteilung auch zur Ausübung der Aufsichtspflicht verarbeitet und sind entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über den Datenschutz vor Missbrauch geschützt.

Erklärung des Antragstellers über Rechtsmittelverzicht

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Landratsamt Ortenaukreis
Straßenverkehr & ÖPNV

Badstraße 20
77652 Offenburg

 

Telefon: 0781 805-6254
E-Mail: personenbefoerderung@ortenaukreis.de

www.ortenaukreis.de

 

 

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